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Samstag, 19. Oktober 2013

Schweigen die Anleihebedingungen hierzu, ist eine spätere Änderung nach §§ 5-21 ausgeschlossen // Verstehe ich das richtig, das in den ALB ausdücklich vereinbart sein muss das Änderungen nach Katalog § 5 SchVG möglich sind....sonst für den Emittenten April April ?

III* Mehrheitsbeschluss der Gläubiger (§ 5 Abs* 1)

1. Ermächtigung in Anleihebedingungen

9 Voraussetzung für eine Änderung der Anleihebedingungen durch Gläubigerbeschluss ist,
dass die Anleihebedingungen diese Möglichkeit ausdrücklich vorsehen, mithin zu einer
Änderung ermächtigen. Schweigen die Anleihebedingungen hierzu, ist eine spätere
Änderung nach §§ 5-21 ausgeschlossen.22

22 Vgl. SchUtt/Schäfer, AG 2009,486; Vogel, in; Preuße, SchVG, § 5 Rn. 14.

Friedl/Schmidtbleicher S 229 Frankfurter Kommentar SchVG 2009

Freitag, 11. Oktober 2013

S 6/7 Landgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: 2-07 0 138/11

Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg auf einen völkerrechtlich beachtlichen Staatsnotstand
berufen. Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung vom 8.5.2007 (WM 2007, 1315) festgestellt,
dass es keine allgemeine Regel des Völkerrechts gibt, die einem Staat gegenüber Privatpersonen
das Recht einräumt, die Erfüllung privat-rechtlicher Zahlungsansprüche mit dem Hinweis
auf einen Staatsnotstand zu verweigern. Auf die tatsächliche finanzielle Situation der Beklagten
kommt es daher nicht an. Aus den dargelegten Gründen ist es der Beklagten auch
verwehrt, sich auf die Grundsätze eines allgemeinen zivilrechtlichen Notstands zu berufen.
Auch dieser setzt eine „unmittelbare Gefahrenlage“ voraus, an der es jedenfalls fehlt. Soweit
die Beklagte geltend macht, der Kläger handele sitten- oder treuwidrig, weil er sich nicht an der
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Umschuldung beteiligt habe, dringt sie damit nicht durch. Gläubiger, die einem außergericiTtlichen
Sanierungsvergleich nicht zugestimmt haben, handeln grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich,
wenn sie ihre Ansprüche gegen den Schuldner in vollem Umfang geltend machen
(vgl. BGH NJW 1992, 967). Die zwischen der Beklagten und den umschuldungsbereiten Gläubigern
getroffene Vereinbarung zur Umschuldung bindet nur die Gläubiger, die diese geschlossen
haben. Zwar wird vertreten, dass alle Gläubiger eine Gefahrengemeinschaft bildeten,
woraus sich dann einheitliche Rechtsfolgen für alle Gläubiger ableiten lassen. Eine solche
Gefahrengemeinschaft setzt zunächst aber eine Insolvenzeröffnung voraus, an der es vorliegend
fehlt. Außerhalb der gesetzlich vorgesehen „Zwangsvergleiche“ kann durch die Rechtsprechung
eine solche Rechtsfortbildung nicht erfolgen (vgl. BGH, ebd.). Auch der Sache nach
kann eine Treuwidrigkeit der Geltendmachung der Ansprüche nicht festgestellt werden, da die
für eine Gemeinschaft aller Insolvenzgläubiger erforderliche „gemeinsame Beschlussfassung
und Verwaltung“ nicht gegeben ist. Die Anlagegläubiger der Beklagten haben keinerlei gesetzlich
geregelten Einflussmöglichkeiten auf die Bedingungen der Umschuldung gehabt, was eine
Erstreckung der Umschuldungswirkungen auch auf sie eventuell rechtfertigen könnte

Sonntag, 6. Oktober 2013

Materialien zur Diskussion des SchVG 2009 (nach einer Liste de Uni Leipzig)

hältnisse
bei Schuldverschreibungen aus Anleihen und zur Anpassung kapitalmarktrechtlicher
Verjährungsvorschriften.
Gern berücksichtigen wir Ihre Hinweise auf interessante Fundstellen (Email:
mkohl@uni-leipzig.de). Letzte Änderung am 19.01.2010.

• Baums, Die gerichtliche Kontrolle von Beschlüssen der Gläubigerversammlung nach dem Referentenentwurf
eines neuen Schuldverschreibungsgesetzes,
ZBB 2009, 1-7

• Baur, Der Regierungsentwurf des neuen Schuldverschreibungsgesetzes - Durchsetzung von Ansprüchen
aus Falschberatung,
jurisPR-BKR 3/2009 Anm. 4

• Bredow/Vogel, Unternehmenssanierung und Restrukturierung von Anleihen - Welche Verbesserungen
bringt das neue Schuldverschreibungsrecht?,
ZBB 2008, 221-231

• Cranshaw, Internationalisierung und Modernisierung - Bemerkungen zum geltenden und zum Referentenentwurf
eines neuen Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG),
BKR 2008, 504-511

• Horn, Das neue Schuldverschreibungsgesetz und der Anleihemarkt,
BKR 2009, 446-453

• Horn, Die Stellung der Anleihegläubiger nach neuem Schuldverschreibungsgesetz und allgemeinem
Privatrecht im Licht aktueller Marktentwicklungen,
ZHR 173, 12-66 (2009)

• Kuder/Obermüller, Insolvenzrechtliche Aspekte des neuen Schuldverschreibungsgesetzes,
ZInsO 2009, 2025-2029

• Lang/Kühne, Anlegerschutz und Finanzkrise - noch mehr Regeln?,
WM 2009, 1301-1308

• Leuering, Das neue Schuldverschreibungsgesetz,
NZI 2009, 638-640

• Leuering/Zetzsche, Die Reform des Schuldverschreibungs- und Anlageberatungsrechts - (Mehr)
Verbraucherschutz im Finanzmarktrecht?,
NJW 2009, 2856-2861

1
• Lorenz/Pospiech, Das neue Schuldverschreibungsgesetz - eine gesetzliche Grundlage für die Restrukturierung
von Genussscheinen,
DB 2009, 2419-2422

• Podewils, Neuerungen im Schuldverschreibungs- und Anlegerschutzrecht,
DStR 2009, 1914-1920

• Schlitt/Schäfer, Die Restrukturierung von Anleihen nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz,
AG 2009, 477-487

• Schmidt/Schrader, Leistungsversprechen und Leistungsbestimmungsrechte in Anleihebedingungen
unter Berücksichtigung des neuen Schuldverschreibungsgesetzes,
BKR 2009, 397-404

• Schmolke, Der gemeinsame Vertreter im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Schuldverschreibungsgesetzes - Bestellung, Befugnisse, Haftung,
ZBB 2009, 8-19

• Schwenk, Der Referentenentwurf zum neuen Schuldverschreibungsgesetz - Anleiherestrukturierung
de lege ferenda,
jurisPR-BKR 1/2009 Anm. 4

• Sester, Transparenzkontrolle von Anleihebedingungen nach Einführung des neuen Schuldverschreibungsrechts,
AcP 209, 628-667
2

http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/files/arbeitshilfen/Gesetzesentwurf%20zur%20neuregelung%20der%20rv's%20bei%20schuldverschreibung%20aus%20anleihen%20und%20zu%20anpssung%20kapitalmarktrech.pdf

Sonntag, 8. September 2013

Autor: Ansmann, Heinz i Titel: Schuldverschreibungsgesetz nebst Durchführungsbestimmungen


Universitätsbibliothek Heidelberg
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Signatur: T III 156   QR-Code
Standort: Campusbibliothek Bergheim / Magazin
Exemplare: siehe unten
Autor:Ansmann, Heinz   i
Titel:Schuldverschreibungsgesetz nebst Durchführungsbestimmungen
Titelzusatz:mit Einleitung, Erläuterungen und Sachverzeichnis
Verf. Vorlageform:von Heinz Ansmann
Verlagsort:München
Verlag:Beck
E-Jahr:1933
Jahr:1933
Umfang:XI, 243 S.
Serie/Reihe:Deutsche Reichsgesetze
Sprache:ger
RVK-Notation:PE 600   i
SWB-PPN:03723966X
Exemplare:

SignaturQRStandortStatus
T III 156QR-CodeCampusbibliothek Bergheim / Magazinbestellbar
Mediennummer: 57226944, Inventarnummer: 918
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Mediennummer: 61610242

Permanenter Link auf diesen Titel (bookmarkfähig):  http://katalog.ub.uni-heidelberg.de/titel/65562584   QR-Code

Freitag, 9. August 2013

Das neue Schuldverschreibungsgesetz - eine gesetzliche Grundlage für die Restrukturierung von Genussscheinen?

Das neue Schuldverschreibungsgesetz - eine gesetzliche Grundlage für die Restrukturierung von Genussscheinen?
RA Dr. Dirk Lorenz / Dipl.-Kfm. Ass. jur. Lutz Pospiech, München
Im derzeitigen Wirtschaftsumfeld ist für Unternehmen die Restrukturierung der Passivseite von hohem Interesse. Für Anleihen eröffnet das vollständig neu
gefasste Schuldverschreibungsgesetz einen sehr weiten Handlungsspielraum, mit qualifiziertem Mehrheitsbeschluss der Gläubigerversammlung die
Anleihebedingungen zu ändern (z.B. Prolongation und Zinsreduktion). Das OLG Frankfurt/M. hatte vor der Gesetzesnovelle Genussscheine mit
Verlustbeteiligung nicht im Anwendungsbereich des Schuldverschreibungsgesetzes gesehen. Der Aufsatz zeigt, dass das Urteil überholt und die Frage nach
neuem Recht zu bejahen ist.
Gliederung
I. Einleitung
II. Anwendbarkeit der im Schuldverschreibungsgesetz normierten Restrukturierungsmöglichkeiten auf Genussscheine?
1. Bisherige Rechtslage - SchVerschrG 1899
2. Das neue Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
III. Zusammenfassung
I. Einleitung
Am 5. 8. 2009 ist das "Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung" in Kraft getreten. Das Gesetz hat neben Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes
(WpHG) die vollständige Novellierung des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. 12. 1899
(nachfolgend: SchVerschrG 1899) zum Gegenstand.
Trotz den umfassenden Neuerungen im Recht der Schuldverschreibungen hat der Gesetzgeber es unterlassen, eine explizite Regelung im Hinblick auf die
Anwendbarkeit des neuen Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG) auf Genussscheine zu treffen.
Diese Rechtsfrage war insbesondere mit Blick auf die Restrukturierungsmöglichkeiten, die das SchVerschrG 1899 für Schuldverschreibungen normierte, im
Schrifttum seit langer Zeit umstritten. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt/M. aus dem Jahre 2007, in der die Anwendbarkeit des SchVerschrG 1899
zumindest auf Genussscheine mit Verlustbeteiligung ausdrücklich abgelehnt worden ist, schien die Frage für die Praxis geklärt. Im neuen SchVG ist jedoch
die Formulierung, auf die das OLG Frankfurt die Begründung seiner ablehnenden Entscheidung maßgeblich gestützt hat, geändert worden. Vor diesem
Hintergrund gewinnt die Streitfrage der Anwendbarkeit des neuen SchVG auf Genussscheine mit Verlustbeteiligung erneut an Bedeutung. Dies nicht zuletzt
im derzeitigen Wirtschaftsumfeld, in dem für in Krise geratene Unternehmen gerade auch eine Restrukturierung von begebenen Genussscheinen, etwa in
Form einer Reduzierung der Verzinsung oder einer Prolongation, Handlungsspielräume eröffnen kann. Da die Möglichkeiten der Restrukturierung nach dem
neuen SchVG deutlich ausgeweitet und letztlich sämtliche essentialia negotii mit qualifiziertem Mehrheitsbeschluss der Anleihegläubiger veränderbar
gestellt wurden, erscheint es lohnenswert, der Frage der Anwendbarkeit des neuen SchVG auf Genussscheine nachzugehen.
Im Folgenden wird zunächst die Rechtslage zum bisherigen SchVerschrG 1899 dargestellt (II. 1.). Nach Ausführungen zu den im SchVerschrG 1899
enthaltenen Restrukturierungsmöglichkeiten für Anleihen werden die divergierenden Ansichten im Schrifttum zu deren Anwendbarkeit auf Genussscheine
angeführt, bevor sodann der Begründungsansatz der grundlegenden Entscheidung des OLG Frankfurt/M., in der eine Anwendbarkeit des SchVerschrG 1899
auf Genussscheine mit Verlustbeteiligung verneint wurde, erläutert wird. Es folgt eine Begutachtung, ob nach der umfassenden Novellierung des SchVG
zumindest fortan eine Anwendung auf Genussscheine mit Verlustbeteiligung angezeigt ist (II. 2.). Die Ausführungen schließen mit einer Zusammenfassung
(III.).
Informationen zu den Autoren
Dr. Dirk Lorenz ist Rechtsanwalt und Partner im Münchner Büro der Sozietät Taylor Wessing, Dipl.-Kfm. Ass. jur. Lutz Pospiech ist dort als wissenschaftlicher
Mitarbeiter tätig.
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Dienstag, 6. August 2013

es kommt....wir werden zu Experten für das alte SchVG....

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Einzelpreis: ca. 94,95 EUR (incl. 7% MwSt.)
Autor: Hrsg. v. Göppert, Heinrich /Trendelenburg, Ernst
Titel: Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibung
Auflage: 2. Aufl. 01.01.1915
Verlag: Walter de Gruyter GmbH
ISBN/EAN: 978-3-11-126540-7
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