Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 27. März 2014

umfangreiche Datenbank mit Materialien zum SchVG Prof Möllers Augsburg

http://www.kapitalmarktrecht-im-internet.eu/de/Rechtsgebiete/Kapitalmarktrecht/Artikelgesetze/53/Gesetz_zur_Neuregelung_der_Rechtsverh%C3%A4ltnisse_bei_Schuldverschreibungen_aus_Gesamtemissionen_und_zur_verbesserten_Durchsetzbarkeit_von_Anspr%C3%BCchen_von_Anlegern_aus_Falschberatung.htm


I. Allgemeine Informationen

Titel
Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Status:Verabschiedetes Gesetz
Beschreibung
Das Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 (SchVG von 1899) regelt, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe auf die  in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte einwirken können, indem sie bestimmten Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Das kann während der Laufzeit einer Anleihe aus  verschiedenen Gründen erforderlich sein, vor allem in der Krise oder in der Insolvenz des Schuldners. Damit die Gläubiger in solchen Situationen die nötigen Handlungsspielräume haben, bedarf  es einer Anpassung des seit seinem Inkrafttreten bis heute im Wesentlichen unveränderten Gesetzes. Das SchVG von 1899 schränkt die Befugnisse der Gläubiger aus heutiger Sicht zu stark   ein und ist verfahrensrechtlich veraltet. Die Gläubigerversammlung soll deshalb in die Lage versetzt werden, auf informierter Grundlage möglichst rasch und ohne unnötigen organisatorischen  Aufwand Entscheidungen von unter Umständen großer finanzieller Tragweite treffen zu können. International war zudem bezweifelt worden, ob übliche Umschuldungsklauseln (sogenannte  „Collective Action Clauses“) nach deutschem Recht zulässig sind. Diese Zweifel sollen beseitigt werden. Da die Märkte für Schuldverschreibungen international geworden sind, soll das  Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden. Zeitgleich mit der Internationalisierung der Märkte haben sich auch die als  Schuldverschreibungen begebenen Produkte zum Teil erheblich weiterentwickelt. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass viele Anleger die Risiken der  teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen. Hier muss für mehr Verständlichkeit und Transparenz gesorgt werden. Zudem sollen die Anleger im Fall einer fehlerhaften  Beratung ihre Ansprüche leichter durchsetzen können.
Die Gläubiger sollen gestärkt werden, indem ihre Befugnisse, mit Mehrheit über die Anleihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden. Das Verfahren der Gläubigerabstimmung wird  grundlegend neu geregelt und an das moderne und bewährte Recht der Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft angelehnt. Collective Action Clauses sind zukünftig auch nach  deutschem Recht eindeutig zulässig: Die Regeln des Gesetzes entsprechen Insoweit den international üblichen Klauselinhalten; die bisherige Anwendungsbeschränkung des Gesetzes auf  Emittenten mit Sitz im Inland entfällt. Zur Verbesserung der Verständlichkeit von Anleihebedingungen wird eine spezialgesetzliche Regelung zur Transparenz eingeführt. Die Verjährungsfrist von  Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung wird an die regelmäßige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuchs angepasst. Dem Anleger wird es künftig erleichtert, solche Schadensersatzansprüche durchzusetzen, indem die Anforderungen an die Dokumentation der Beratung erhöht werden und dem Anleger ein einklagbarer Anspruch auf Aushändigung der  Dokumentationeingeräumt wird.

II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte


1. Allgemeine Informationen

Beschluss31.07.2009
Verkündung04.08.2009
BGBl.Teil I Nr. 2009/2512
TextDeutsch

2. Gesetzgebungsgeschichte

10.07.2009Bundesrat - 2. DurchgangPDF-Datei
10.07.2009BeschlussdrucksacheBR-Drucksache 640/09 (B)PDF-Datei
09.07.2009Plenarantrag, Urheber: BayernBR-Drucksache 640/2/09PDF-Datei
09.07.2009Plenarantrag, Urheber: BayernBR-Drucksache 640/3/09PDF-Datei
06.07.2009Empfehlungen der AusschüsseBR-Drucksache 640/I/09PDF-Datei
03.07.2009Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTBR-Drucksache 640/09PDF-Datei
01.07.2009Beschlussempfehlung und Bericht des RechtsausschussesBT-Drucksache 16/13672PDF-Datei
14.05.2009Reden der Abgeordneten in der 1. Beratung des BundestagesPDF-Datei
29.04.2009Gesetzesentwurf der BundesregierungBT-Drucksache 16/12814PDF-Datei
03.04.2009Stellungnahme des BundesratesBR-Drucksache 180/09 (B)PDF-Datei
03.04.2009Bundesrat - 1. Durchgang vom 03.04.2009PDF-Datei
24.03.2009Empfehlungen der Ausschüsse an den BundesratBR-Drucksache 180/I/09PDF-Datei
20.02.2009Gesetzesentwurf der BundesregierungBR-Drucksache 180/09PDF-Datei
09.05.2008Referentenentwurf 

3. Stellungnahmen

16.06.2009Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers (zusammen mit Dr. Thomas Wenninger)
Stellungnahme zu: Gesetzesentwurf der Bundesregierung
PDF-Datei
25.05.2009Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Stellungnahme zu: Gesetzesentwurf der Bundesregierung
PDF-Datei
03.2009Deutscher Anwaltverein
Stellungnahme zu: Gesetzesentwurf der Bundesregierung
PDF-Datei
25.02.2009Dr. Jochen Strohmeyer
Stellungnahme zu: Gesetzesentwurf der Bundesregierung
PDF-Datei
22.08.2008Deutsches Aktieninstitut (DAI)
Stellungnahme zu: Referentenentwurf
PDF-Datei

III. Geänderte, aufgehobene, eingeführte Gesetze

ÄnderungDepotgesetz
ÄnderungGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
ÄnderungGesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
EinführungGesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
ÄnderungKriegsfolgengesetz
ÄnderungPfandbriefgesetz
ÄnderungWertpapierhandelsgesetz
ÄnderungWpDVerOV

IV. Literatur

Baur
Der Regierungsentwurf des neuen Schuldverschreibungsgesetzes - Durchsetzung von Ansprüchen aus Falschberaung
Navigationspfeil jurisPR-BKR 3/2009 Anm. 4
Lorenz
Deutsches Rechtspolitik aktuell
Navigationspfeil WM 2009, 430
Märker, Hillesheim
Brennpunkt Finanzkrise: Anlegerschutz in Deutschland
Navigationspfeil ZRP 2009, 65
Nobbe
Verjährung von Forderungen im Bank- und Kapitalmarktrecht in der Praxis
Navigationspfeil ZBB 2009, 93