http://www.kapitalmarktrecht-im-internet.eu/de/Rechtsgebiete/Kapitalmarktrecht/Artikelgesetze/53/Gesetz_zur_Neuregelung_der_Rechtsverh%C3%A4ltnisse_bei_Schuldverschreibungen_aus_Gesamtemissionen_und_zur_verbesserten_Durchsetzbarkeit_von_Anspr%C3%BCchen_von_Anlegern_aus_Falschberatung.htm
I. Allgemeine Informationen
Titel |
Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
|
Status: | Verabschiedetes Gesetz |
Beschreibung |
Das Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 (SchVG von 1899) regelt, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe auf die in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte einwirken können, indem sie bestimmten Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Das kann während der Laufzeit einer Anleihe aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, vor allem in der Krise oder in der Insolvenz des Schuldners. Damit die Gläubiger in solchen Situationen die nötigen Handlungsspielräume haben, bedarf es einer Anpassung des seit seinem Inkrafttreten bis heute im Wesentlichen unveränderten Gesetzes. Das SchVG von 1899 schränkt die Befugnisse der Gläubiger aus heutiger Sicht zu stark ein und ist verfahrensrechtlich veraltet. Die Gläubigerversammlung soll deshalb in die Lage versetzt werden, auf informierter Grundlage möglichst rasch und ohne unnötigen organisatorischen Aufwand Entscheidungen von unter Umständen großer finanzieller Tragweite treffen zu können. International war zudem bezweifelt worden, ob übliche Umschuldungsklauseln (sogenannte „Collective Action Clauses“) nach deutschem Recht zulässig sind. Diese Zweifel sollen beseitigt werden. Da die Märkte für Schuldverschreibungen international geworden sind, soll das Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden. Zeitgleich mit der Internationalisierung der Märkte haben sich auch die als Schuldverschreibungen begebenen Produkte zum Teil erheblich weiterentwickelt. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass viele Anleger die Risiken der teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen. Hier muss für mehr Verständlichkeit und Transparenz gesorgt werden. Zudem sollen die Anleger im Fall einer fehlerhaften Beratung ihre Ansprüche leichter durchsetzen können.
Die Gläubiger sollen gestärkt werden, indem ihre Befugnisse, mit Mehrheit über die Anleihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden. Das Verfahren der Gläubigerabstimmung wird grundlegend neu geregelt und an das moderne und bewährte Recht der Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft angelehnt. Collective Action Clauses sind zukünftig auch nach deutschem Recht eindeutig zulässig: Die Regeln des Gesetzes entsprechen Insoweit den international üblichen Klauselinhalten; die bisherige Anwendungsbeschränkung des Gesetzes auf Emittenten mit Sitz im Inland entfällt. Zur Verbesserung der Verständlichkeit von Anleihebedingungen wird eine spezialgesetzliche Regelung zur Transparenz eingeführt. Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung wird an die regelmäßige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuchs angepasst. Dem Anleger wird es künftig erleichtert, solche Schadensersatzansprüche durchzusetzen, indem die Anforderungen an die Dokumentation der Beratung erhöht werden und dem Anleger ein einklagbarer Anspruch auf Aushändigung der Dokumentationeingeräumt wird.
|
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Allgemeine Informationen
Beschluss | 31.07.2009 |
Verkündung | 04.08.2009 |
BGBl. | Teil I Nr. 2009/2512 |
Text |
2. Gesetzgebungsgeschichte
3. Stellungnahmen
III. Geänderte, aufgehobene, eingeführte Gesetze
Änderung | Depotgesetz | |
Änderung | Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit | |
Änderung | Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | |
Einführung | Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen | |
Änderung | Kriegsfolgengesetz | |
Änderung | Pfandbriefgesetz | |
Änderung | Wertpapierhandelsgesetz | |
Änderung | WpDVerOV |
IV. Literatur
Baur |
Der Regierungsentwurf des neuen Schuldverschreibungsgesetzes - Durchsetzung von Ansprüchen aus Falschberaung
jurisPR-BKR 3/2009 Anm. 4 |
Lorenz |
Deutsches Rechtspolitik aktuell
WM 2009, 430 |
Märker, Hillesheim |
Brennpunkt Finanzkrise: Anlegerschutz in Deutschland
ZRP 2009, 65 |
Nobbe |
Verjährung von Forderungen im Bank- und Kapitalmarktrecht in der Praxis
ZBB 2009, 93 |