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Dienstag, 23. Juli 2013

hatte das OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 28.4.2006 – 20 W 158/06, WM 2007, 828) dies abgelehnt, weil dessen Wortlaut noch Schuldverschreibungen „mit im Voraus bestimmten Nennwerten“ voraussetzte, die dortigen Genussscheine aber gewinnabhängig rückzahlbar waren

Anwendbarkeit auf Genussrechte denkbar
Da das Gesetz selbst den Begriff der Anleihe vermeidet, muss erneut die Frage
aufgeworfen werden, ob das SchVG 2009 nicht auf Genussrechte angewendet
werden kann. Zum alten SchVG von 1899 hatte das OLG Frankfurt am Main
(Beschl. v. 28.4.2006 – 20 W 158/06, WM 2007, 828) dies abgelehnt, weil dessen
Wortlaut noch Schuldverschreibungen „mit im Voraus bestimmten Nennwerten“ voraussetzte, die dortigen Genussscheine aber gewinnabhängig rückzahlbar waren.
Dieses Urteil wird unter neuem Recht als überholt angesehen (Lorenz/Pospiech, DB
2009, 2419).

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/publika-pdf/JUVE20112012-Schuldverschreibung-TfI-gemeinsamer_Vertreter.pdf

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