Die Anleihegläubigermehrheit: eine ...
books.google.de/books?isbn=316150643XRoland Schmidtbleicher - 2010 - Bond marketDas Gesetz differenziert zwischen dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger nach §§ 14 ff. SchVG 1899 und dem Vertragsvertreter nach § 16 SchVG 1899. DerenBefugnisse und Rechtsstellungen weichen voneinander ab.124 a) Der ...
Gesamtzahl der Seitenaufrufe
Mittwoch, 16. April 2014
Das Gesetz differenziert zwischen dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger nach §§ 14 ff. SchVG 1899 und dem Vertragsvertreter nach § 16 SchVG 1899. DerenBefugnisse und Rechtsstellungen weichen voneinander ab.124
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen