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Samstag, 31. Mai 2014

nicht zu einer so wesentlichen Äquivalenzstörung des Dauerschuldverhältnisses zwischen Bank und Anleger, daß ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. // mein Schwerpunkt liegt auf der Qualifikation Dauershuldverhältnis !!!!

ZIP 1994, 1520

BGB § 793 Abs. 1, §§ 608, 242; EStG 1952 § 3a; HypBG § 8 Abs. 2; GG Art. 100

Keine außerordentliche Kündbarkeit von Sozialpfandbriefen wegen Wegfalls der Steuerfreiheit der Zinserträge

LG Köln, Urt. v. 7. 4. 1994 – 8 O 106/93 (nicht rechtskräftig)

Leitsatz der Redaktion:

Der Wegfall der Steuerfreiheit für Zinserträge aus Sozialpfandbriefen durch die Aufhebung von § 3a EStG führt nicht zu einer so wesentlichen Äquivalenzstörung des Dauerschuldverhältnisses zwischen Bank und Anleger, daß ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht.



http://zip-online.de/534a4d224279d4b35dc065405842810c

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