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Samstag, 19. Oktober 2013

Aus der systematischen Stellung des § 314 BGB im allgemeinen Schuldrecht ergibt sich, dass dieser grundsätzlich auch auf Inhaberschuldverschreibungen anwendbar sein muss.

".....Aus der systematischen Stellung des § 314 BGB im allgemeinen Schuldrecht ergibt
sich, dass dieser grundsätzlich auch auf Inhaberschuldverschreibungen anwendbar
sein muss......"

aus S 6  eines LG-Urteils vom Mai 2013 in einem Verfahren zur Kündigung einer Anleihe wg Verschlechterung der wirtchaftlichen Lage des Emittenten....

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rolfjkoch@web.de

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