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Samstag, 19. Oktober 2013

Schweigen die Anleihebedingungen hierzu, ist eine spätere Änderung nach §§ 5-21 ausgeschlossen // Verstehe ich das richtig, das in den ALB ausdücklich vereinbart sein muss das Änderungen nach Katalog § 5 SchVG möglich sind....sonst für den Emittenten April April ?

III* Mehrheitsbeschluss der Gläubiger (§ 5 Abs* 1)

1. Ermächtigung in Anleihebedingungen

9 Voraussetzung für eine Änderung der Anleihebedingungen durch Gläubigerbeschluss ist,
dass die Anleihebedingungen diese Möglichkeit ausdrücklich vorsehen, mithin zu einer
Änderung ermächtigen. Schweigen die Anleihebedingungen hierzu, ist eine spätere
Änderung nach §§ 5-21 ausgeschlossen.22

22 Vgl. SchUtt/Schäfer, AG 2009,486; Vogel, in; Preuße, SchVG, § 5 Rn. 14.

Friedl/Schmidtbleicher S 229 Frankfurter Kommentar SchVG 2009

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