III* Mehrheitsbeschluss der Gläubiger (§ 5 Abs* 1)
1. Ermächtigung in Anleihebedingungen
9 Voraussetzung für eine Änderung der Anleihebedingungen durch Gläubigerbeschluss ist,
dass die Anleihebedingungen diese Möglichkeit ausdrücklich vorsehen, mithin zu einer
Änderung ermächtigen. Schweigen die Anleihebedingungen hierzu, ist eine spätere
Änderung nach §§ 5-21 ausgeschlossen.22
22 Vgl. SchUtt/Schäfer, AG 2009,486; Vogel, in; Preuße, SchVG, § 5 Rn. 14.
Friedl/Schmidtbleicher S 229 Frankfurter Kommentar SchVG 2009
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