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Sonntag, 1. Juni 2014

ein Urteil vom LG Köln 7.4.1994 zur Qualifikation von Anleihen als Dauerschuldverhältnis 8Sozialpfandbriefe)

urteil gibts bei mir per email

rolfjkoch@web.de

T 06151 14 77 94

F 06151 14 53 52



BGB §793 Abs. 1, §§608,242; EStG 1952 §3a; HypBG
§8 Abs. 2; GG Art. 100

Keine außerordentliche Kündbarkeit von Sozialpfandbriefen
wegen Wegfalls der Steuerfreiheit der Zinserträge
LG Köln, Urt. v. 7.4.1994 - 8 0 106/93 (nicht rechtskräftig)

Leitsatz der Redaktion:

Der Wegfall der Steuerfreiheit fiir Zinserträge aus Sozialpfandbriefen
durch die Aufhebung von § 3a EStG fuhrt nicht
zu einer so wesentlichen Äquivalenzstörung des Dauerschuldverhältnisses
zwischen Bank und Anleger, daß ein
außerordentliches Kündigungsrecht besteht.

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