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Sonntag, 1. Juni 2014

Insgesamt ist die Entwicklung des Rechts der Inhaberschuldverschreibung seit Hopts Beitrag nicht wesentlich vorankommen. Rechtsprechung zu zivilrechtlichen Fragestellungen der Anleihe ist traditionell spärlich.

Änderung von Anleihebedingungen in der Praxis

Dirk H. Bliesener

Klaus J. Hopt hat in seinem Vortrag vor der International Bar Association1
im Jahr 1989 in der für ihn typischen, vorbildlichen Art die dogmatischen
Grundlagen verbunden mit den für die Praxis relevanten Fragestellungen
der Änderung von Anleihebedingungen aufgearbeitet. Sein Hauptaugenmerk
war dabei auf die Änderung von Anleihebedingungen durch kollektive
Willensbildung der Schuldverschreibungsgläubiger gerichtet, insbesondere
unter dem Gesichtspunkt des bis heute geltenden Schuldverschreibungsgesetzes
und der kautelarischen Gestaltungen in den durch das AGB-Recht
gezogenen Grenzen.
Insgesamt ist die Entwicklung des Rechts der Inhaberschuldverschreibung
seit Hopts Beitrag nicht wesentlich vorankommen. Rechtsprechung zu zivilrechtlichen
Fragestellungen der Anleihe ist traditionell spärlich.2 Legislative
Reformansätze gab es von Praktikern3 und in der Bundesregierung.4 Der
Versuch, das Schuldverschreibungsrecht und insbesondere das Schuldverschreibungsgesetz
vom 4. Dezember 18995 zu reformieren, war bislang aber
nicht von Erfolg gekrönt. Das Bundesjustizministerium hat die Neuordnung
des Schuldverschreibungsrechts allerdings jüngst wieder aufgegriffen,6 und
damit könnte eine Novelle noch während der 16. Legislaturperiode zustande
kommen.

1 Vortrag vor dem IBA Banking Law Regional Committee Germany/Switzerland, veröffentlicht
unter dem Titel Änderungen von Anleihebedingungen - Schuldverschreibungsgesetz,
§ 796 BGB und AGBG -, in: FS Steindorff, 1990, S. 341-382.
2 S. allerdings BGHZ 119, 305 (sog. Klöckner-Entscheidung, AGB-Qualität von Genussscheinbedingungen)
sowie BGH, NJW 2005, 2917 ff.
3 Unveröffentlichter Entwurf von Bankjuristen eines Gesetzes über Schuldverschreibungen
aus Gesamtemission, 5. August 1996.
4 Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Änderung des Schuldverschreibungsrechts,
Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 22. Mai 2003. Dazu Kl e r x /P e n z l in , BB 2004,
791, 794; DIES., ZInsO 2004, 311, 314; BERGFORT, Die Bank, 2006, Nr. 11, 24 ff.
5 Gesetz über die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen, RGBl.
1899, S. 691.
6 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen
aus Anleihen und zur Anpassung kapitalmarktrechtlicher VerjährungsVorschriften
vom 9. Mai 2008, abgedruckt in ZBB 2008, 202-214.

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