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Samstag, 11. Mai 2013

OLG Köln, Urteil vom 28.12.1994, AZ 2 U 74/94, WM 1995, 971

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ID:18988
Typ:U/Urteile
Zitat:OLG Köln, Urteil vom 28.12.1994, AZ 2 U 74/94, WM 1995, 971
Sachgruppen:ET/private Haushalte: Steuern, Kapitzalerträge -Besteuerung, Steueroasen, Kapitalflucht; SK/Sparkonten, Sparbuch, Tages-, Festgeld, Bausparen
Schlagwörter:Steuerreform; Steuervorteile; Pfandbriefe; Anleihen
Länder/Regionen:04EUDE/Deutschland
Aktenzeichen:2 U 74/94
Gericht:OLG Köln
Status:Urteil
Urteilsdatum:28.12.1994
Fundstelle:WM 1995, 971
Norm:GG Art. 3 ; BGB § 242 ; HypBankG § 8
Volltext:
1. Die ersatzlose Streichung der in § 3 a EStG geregelten
     Steuerbefreiung für Zinsen aus Sozialpfandbriefen durch das
     Steueränderungsgesetz 1992 ist nicht verfassungswidrig.

     2. Daraus, daß in dem Ausgabeprospekt der Hypothekenbank seinerzeit
     sowohl der Verwendungszweck der Erlöse aus den Sozialpfandbriefen
     (Förderung des sozialen Wohnungsbaus) als auch die Steuerfreiheit
     der Zinsen daraus benannt waren, ergibt sich keine Zusicherung der
     Steuerfreiheit durch die Bank für die Gesamtpfandbrieflaufzeit.

     3. Die Steuerfreiheit der Zinsen war aber Geschäftsgrundlage für
     den Erwerb der Pfandbriefe.

     4. Jedenfalls bei Sozialpfandbriefen ohne Endfälligkeit stellt der
     Wegfall der Steuerbefreiung der Zinsen unter Aufrechterhaltung der
     Verpflichtung des Pfandbriefinhabers, das Kapital der Bank zu einem
     nicht marktgerechten Zins auf unabsehbare Zeit überlassen zu müssen,
     auf Dauer eine tiefgreifende Äquivalenzstörung dar.

     5. Der Pfandbriefinhaber kann die Vertragsanpassung bereits jetzt
     in der Form verlangen, daß die Bank die Papiere zum Nennbetrag
     zurücknimmt. Bei der Ausgestaltung des Rechts des Pfandbriefinhabers
     auf vorzeitige Rückgabe der Sozialpfandbriefe sind indes die
     Interessen der Bank angemessen zu berücksichtigen. Als eine den
     Interessen beider Seiten entsprechende Anpassung kommt eine
     Verpflichtung der Bank in Betracht, die unbefristeten
     Sozialpfandbriefe binnen einer angemessenen Zeitspanne auszulösen
     (hier bis Ende Dezember 1999).

http://www.money-advice.net/view.php?id=18988

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