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Montag, 20. Mai 2013

Opt-in ausländischer Altanleihen ins neue Schuldverschreibungsgesetz


Opt-in ausländischer Altanleihen ins neue 
Schuldverschreibungsgesetz

Dr. Daniel Weiß, LL.M. (Univ. Chicago)1

I. Vorbemerkungen

Das neue Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)2
hat mit Wirkung vom 5.8.2009 das
Schuldverschreibungsgesetz von 18993
abgelöst. Ein wesentliches Ziel des
Reformgesetzgebers war es, die Restrukturierung von Anleihen und damit die Sanierungen
von Unternehmen in der Krise zu erleichtern. Außerdem sollte das deutsche
Schuldverschreibungsrecht insgesamt modernisiert und an internationale Standards angepasst
werden. Mit dem SchVG ist ein großer Wurf gelungen, der das deutsche
Schuldverschreibungsrecht vom Stand des 19. ins 21. Jahrhundert beförderte. Dieser Beitrag
befasst sich in kritischer Würdigung der zwischenzeitlich ergangenen instanzgerichtlichen
Rechtsprechung mit der Anwendbarkeit des Gesetzes auf Anleihen ausländischer Emittenten,
die vor Inkrafttreten des SchVG begeben wurden. Außerdem wird der Frage nachgegangen,
ob die bei bestimmten Anleihetypen nicht unüblichen Nebenbestimmungen ausländischen
Rechts einer Anwendbarkeit des SchVG entgegenstehen. Dies sind jeweils Themen von hoher
praktischer Relevanz wenn man sich vor Augen hält, dass deutsche Unternehmen ihre
Anleihen überwiegend unter Einschaltung ausländischer Emissionsvehikel emittieren.
II. Opt-in von Altanleihen
Das neue Schuldverschreibungsrecht sieht in § 24 Abs. 2 SchVG vor, dass Gläubiger von
Anleihen, die vor dem 05.08.2009 begeben wurden (sog. Altanleihen), mittels eines
qualifizierten Mehrheitsbeschlusses die betreffende Anleihe dem Regime des neuen SchVG
unterwerfen können (sog. Opt-in). Damit ist auch für Gläubiger von Altanleihen der Weg
eröffnet, von den Möglichkeiten des SchVG Gebrauch zu machen und insbesondere mittels
Mehrheitsentscheidung Sanierungsmaßnahmen zu beschließen. In einer viel beachten
Entscheidung hat das OLG Frankfurt a. M. die Möglichkeit des Opt-in für Anleihen außerhalb
des Anwendungsbereichs des SchVG 1899, d.h. im wesentlichen Anleihen ausländischer.....

http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_136.pdf

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