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- Keine Anwendbarkeit des SchVG 2009 auf Inhaberschuldverschreibungen einer ausländischen Emittentin, die vor dem 5.8.2009 ausgegeben wurden
Leitsatz
- Gläubiger einer vor dem 5.8.2009 im Ausland ausgegebenen Schuldverschreibung, die nach deutschem Recht begeben sind, können nicht durch Mehrheitsentscheidung eine Änderung der Anleihebedingungen herbeiführen, die ihre Schuldverschreibungen dem SchVG 2009 unterstellt ("Opt-in").
Anmerkung
- Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Zu dieser Entscheidung gibt es eine Pressemitteilung auf der Webseite des Oberlandesgerichts (www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de).
Tenor
- Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
- Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
- Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
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