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Montag, 4. März 2013

WGF-Gutachten zu : Probleme des Schuldverschreibungsrechts


3.

a) Unternehmensanleihen sind Schuldverschreibungen auf den Inhaber Im Sinne
des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 793 ff.). Das in der Unternehmensfinanzierung
übliche Phänomen der massenhaften Begebung von Inhaberschuldverschreibungen
war schon bei Schaffung des BGB im 19. Jahrhundert bekannt. Als
Teil des Handelsrechts hat es der Gesetzgeber jedoch gesondert kodifiziert, nämlich
im „Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen“
- im Folgenden: SchVG a.F. -, welches gemeinsam mit dem BGB
in Kraft trat. Dieses Gesetz ordnete eine gewisse Verbindlichkeit von Gläubigerbeschlüssen
an, betreffend Anleihen, die in Deutschland nach deutschem Recht
begeben sind. Zum Zwecke der gemeinschaftlichen Vertretung oder der Begrenzung
der Gläubigerrechte können Gläubigerversammlungen einberufen und abgehalten
werden; zudem regelte das Gesetz Besonderheiten eines Schuldners,
der sich in einem Konkursverfahren befand. Das Gesetz erlaubte indessen nur
relativ geringfügige Eingriffe in die Rechte der Gläubiger, insbesondere keinen
Forderungsverzicht, und es war nur auf Anleihen anwendbar, die ein Inländer begab.
Auf Ausländsanleihen - auch deutscher Emittenten - war es nicht anwend

bar, und wegen der mangelnden Sanierungseignung geriet es in der Vergangenheit
nahezu außer Anwendung. Ein Kommentar zum Gesetz, der nach dem 2.
Weltkrieg erschienen wäre, ist mir nicht bekannt geworden und Rechtsprechungen
aus dieser Zeit sind nicht überliefert.

....

wird fortgesetzt

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