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Freitag, 22. März 2013

Unterliegen die Anleihegläubiger die ihre Anleihen wirksam zeitlich vor einer Gläubigerversammlung mit Haircut gekündigt haben diesem Haarschnitt


falls WGF auf den Gedanken kommen sollte uns über das SchVG schneiden zu wollen.....

Unterliegen die Anleihegläubiger die ihre Anleihen wirksam zeitlich vor einer Gläubigerversammlung mit Haircut gekündigt haben diesem Haarschnitt

Von:
"Rolf Koch" <rolfjkoch@web.de>
An:
"nn, "mdaII rolfjkoch" <rolfjkoch@web.de>
Datum:
22.03.2013 17:46:14
Hallo Frau nn,

obige Frage treibt mich um.

Durch wirksame Kündigung habe ich ja eine Geldforderung in der Höhe des Nennwertes + Zinsen und die kann eine Gläubigerversammlung nach SchVG, wenn sie denn die notwendige Mehrheit findet nicht beschneiden.

Viele Grüsse

Rolf Koch

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