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Sonntag, 31. März 2013

Neues Schuldverschreibungsrecht und Altanleihen Theodor Baums / Roland Schmidtbleicher*


Neues Schuldverschreibungsrecht und Altanleihen 
Theodor Baums / Roland Schmidtbleicher*

Am 5. 8. 2009 ist das neue Schuldverschreibungsgesetz in Kraft getreten. Es lässt in
weitgehendem Umfang Umstrukturierungen einer Anleihe, z. B. Änderungen der Fälligkeit
oder der Zinshöhe, Schuldnersetzungen, debt equity swaps u. a. m., durch Mehrheitsbeschluss
der Gläubigerversammlung zu, wenn die Anleihebedingungen dies vorsehen (sog. Collective
Action Clauses; CAC). Vor Inkrafttreten des SchVG begebene Anleihen können ebenfalls
durch Mehrheitsbeschluss der Geltung des neuen SchVG unterstellt werden. Ausdrücklich
klargestellt ist dies für die – wenigen – Emissionen, auf die bereits das alte SchVG von 1899
anwendbar war. Im Folgenden wird dargelegt, dass dies nach der einschlägigen, allerdings 
wenig glücklich formulierten Überleitungsvorschrift des § 24 SchVG 2009 auch für die 
weitaus zahlreicheren Fälle gilt, in denen auf die Altanleihe zwar deutsches Sachrecht, 
insbesondere die §§ 793 ff. BGB, nicht aber das alte SchVG von 1899 anzuwenden ist. Diese
Frage hat sowohl für Altanleihen privater Emittenten wie für umlaufende Anleihen
ausländischer Staaten größte Bedeutung


Prof. Dr. Dres. h. c. Theodor Baums, Institute for Law and Finance, Goethe-Universität Frankfurt/Main 
und Dr. Roland Schmidtbleicher, Frankfurt/Main. – Der Aufsatz ist aus einem Rechtsgutachten zur 
Anwendbarkeit des SchVG 2009 auf Altanleihen entstanden



http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_131.pdf

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