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Samstag, 16. Februar 2013

Da Anleihen Dauerschuldverhältnisse begründen,227 kann das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nicht ohne Weiteres ausgeschlossen oder beschränkt werden


Da Anleihen Dauerschuldverhältnisse begründen,227 kann das Recht zur Kündigung
aus wichtigem Grund nicht ohne Weiteres ausgeschlossen oder beschränkt werden

227


Horn, BKR 2009, 450;

 Gleske, in: Habersack/Mülbert/Schlitt, Unternehmensfinanzierung, § 16
Rn. 12; 

Vogel, in: Preuße, SchVG, § 5 Rn. 56; 

Müller, in: Kümpel/Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht,
Rn. 15.362; 

a. A. Bliesenet/Schneider, in: Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-
Kommentar, Kap. 17, § 3 Rn. 30; 

Maier-Reimer, in: Baums/Cahn, Die Reform des Schuldverschreibungsrechts,
S. 135 f.

aus der Praxis:

folgt noch

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