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Samstag, 16. Februar 2013
Der Umstand, dass Anleihebedingungen in der Praxis meisl einen ausführlichen Kündi- 121 gungskatalog enthalten, führt nicht zu einem konkludenten Ausschluss des Rechts zur außerordentlichen Kündigung in den dort nicht ausdrücklich genannten Fällen
RN 121
Der Umstand, dass Anleihebedingungen in der Praxis meisl einen ausführlichen Kündi- 121
gungskatalog enthalten, führt nicht zu einem konkludenten Ausschluss des Rechts zur
außerordentlichen Kündigung in den dort nicht ausdrücklich genannten Fällen.230
Wie bereits erwähnt, kann das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nicht abbedungen
werden, auch nicht konkludent. Emissionsbedingungen von Anleihen und Zertifikaten, die
einen Katalog der außerordentlichen Kündigungsgründe enthalten und diese dabei als abschließend
bezeichnen oder den Eindruck erwecken, dass eine außerordentliche Auflösung
nur aus den ausdrücklich genannten Gründen zulässig ist, würden eine Prüfung nach dem
Maßstab des Transparenzgebots gemäß § 3 nicht bestehen.
230
Bosch, in BuB, Rn. 10/186b;
Müller, in: KümpelAVittig, Bank- und Kapitalmarktrecht,
Rn. 15.362.
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