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Mittwoch, 20. Februar 2013

ewiger Anleihen, die auch „perpetual bonds“ oder Hybridanleihen genannt werden und ebenfalls ein Dauerschuldverhältnis darstellen

Zitiervorschlag:Weth in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 314 BGB


Zunehmend greifen Unternehmen auch auf besondere Finanzierungsinstrumente zurück wie etwa die Emission sog. ewiger Anleihen, die auch „perpetual bonds“ oder Hybridanleihen genannt werden und ebenfalls ein Dauerschuldverhältnis darstellen.53


53 Müller-Eising/Bode, BKR 2006, 480-484; Sester, ZBB 2006, 443-463; Thomas, ZHR 171, 684-712.

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